Hinweismeldestelle

Das Pontes Institut für Wissenschaft, Kultur und Glaube e.V. in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist darauf bedacht, in allen Begegnungen und Gesprächen sowie in der Zusammenarbeit mit seinen Partnern einen hohen Standard von Integrität und ethischem Verhalten einzuhalten. Unsere Werte finden Sie hier.

Um dies zu gewährleisten, ist das Pontes Institut darauf angewiesen, dass ein Verhalten von Mitarbeitenden, das nicht diesem Standard entspricht, gemeldet wird. Wir laden darum alle ein, die mögliche Verstöße von Mitarbeitenden gegen gesetzliche Bestimmungen oder unsere internen Werte erlebt oder Kenntnis davon erlangt, diese zu melden.

Das Pontes Institut hat zu diesem Zweck eine externe, unabhängige Whistleblower-Stelle eingerichtet, über die vertrauliche Informationen übermittelt werden können.

Entsprechende Meldungen werden entgegengenommen von:

Rechtsanwalt Christian Schürmann
Strittmatt 76
D-79733 Görwihl

Tel.:  0049 7754 929458 
Fax:  0049 7754 929459
Mail:  mail@ra-schuermann.eu
Web:  www.ra-schuermann.eu

Die Whistleblower-Stelle kann sowohl anonym als auch unter Angabe des Namens kontaktiert werden.

Das Pontes Institut sichert in jedem Fall zu, dass entsprechende Hinweise über die Whistleblower-Stelle vertraulich bearbeitet werden. Name und Identität der Hinweisgebenden sowie alle Informationen, die Rückschlüsse auf die Person geben könnten, verbleiben bei RA Herrn Schürmann und werden erst offengelegt, wenn die Hinweisgebenden damit einverstanden sind. Dies geschieht sowohl auf Grund dieser Richtlinie als auch auf Grundlage der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht von RA Herrn Schürmann.

Die Hinweise werden von der externen Whistleblower-Stelle geprüft, geklärt und eingestuft. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang erhalten die Hinweisgebenden eine Bestätigung über den Eingang der Meldung, sofern sie es nicht vorgezogen haben, absolut anonym zu bleiben. Erforderlichenfalls wird der Vorgang auch in Absprache mit den Hinweisgebenden weiter aufgeklärt.

In dringenden Fällen erfolgt in Absprache mit den Hinweisgebenden eine sofortige Meldung an den Vorstand. Andernfalls wird das Ergebnis der Untersuchung an den Vorstand weitergeleitet.

Sofern der Vorstand selbst betroffen ist, wird der Vorgang an die nicht betroffenen Vorstände der anderen deutschsprachigen Länder gemeldet.

Die Hinweisgebenden entscheiden, ob sie persönlich vom Vorstand angehört werden wollen oder die Aufarbeitung allein über die externe Whistleblower-Stelle erfolgen soll.

Je nach Schwere des Falls wird in Absprache mit den Hinweisgebenden ein Disziplinarverfahren, ein arbeitsrechtliches Verfahren und / oder ein Strafverfahren eingeleitet.

Spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung informiert die externe Whistleblower-Stelle die Hinweisgebenden über den Stand der Bearbeitung.